rechtsberatung

für Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie DGS

Unsere Angebote:


Rechtsberatung

ab 297,50 € pro Stunde  inkl. Mwst. (250 €/h zzgl. Mwst)*

 

Individuelle Beratung zum DGS-Sondertarif

 

 

 

 

 


Kontakt:

Email:

dgs-recht@nuemann-siebert.com

Telefon:

0721 570 40 93 30

Fax:       

0721 570 40 93 31

Bitte geben Sie bei allen Anfragen an, dass Sie DGS-Mitglied sind.


Vertragscheck

392,70 € (inkl. Mwst)  pauschal *

 

Wir prüfen Ihren

Vertrag zum Anlagenkauf, Anlagenbetrieb oder zur Anlagenmiete

+ geben telefonisches Feedback  (ca. 30 min.)


ausführliche Analyse per Email 
+ €  178,50 € (inkl. Mwst).

 

 

 


Bitte senden Sie uns Ihre  Kontaktdaten und Unterlagen
per Email oder Fax (siehe links).

 

Umfang der eingesandten Unterlagen bis maximal 10 Druckseiten oder 5000 Wörter; Angebot gilt für PV-Anlagen bis max. 100 kWp, bei Überschreitung bitte individuelles Angebot anfordern.


Anspruchs-Check

€ 392,70 (inkl. Mwst) pauschal *

Wir prüfen Ihr Mängelgutachten und Ihre Vertragsunterlagen auf  Gewähr-leistung- bzw. Haftung Dritter.

Voraussetzung: Fundierte Dokumentation und Untersuchung der Mängelursachen, z.B. durch den DGS-Sachverstand.

Sie erhalten von uns eine Auskunft per Email, zusätzlich (falls erforderlich) erfolgt ein Telefonat zur Klärung von Rückfragen.

 

Bitte senden Sie uns Ihre  Kontaktdaten und Unterlagen
per Email oder Fax (siehe links).

 

Umfang der eingesandten Unterlagen bis maximal 20 Druckseiten oder 10.000 Wörter; Angebot gilt für PV-Anlagen bis max. 100 kWp,  bei Überschreitung bitte individuelles Angebot anfordern.

 






*Alle Angebote gelten  für Privatpersonen und nichtkaufmännische Unternehmen und bis zu einem Gegenstandswert von 100.000 €, für größere (kaufmännische ) Unternehmen und höhere Gegenstandswerte nur unter Vorbehalt der  individuellen Prüfung der Konditionen. Die Angebote gelten nicht für Prozessführung oder andere Tätigkeiten, die nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsgebühren­gesetzes (RVG) nach gesetzlichen Gebührensätzen abgerechnet werden müssen. Die Kosten der Beratung werden bei späterer Prozessführung entsprechend der Vorschriften des RVG teilweise auf die Gebühren angerechnet.